Allgemeine Geschäftsbedingungen der China Power Supply GmbH
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil aller Lieferungen, Leistungen, Vereinbarungen, Angebote und Verträge zwischen der China Power Supply GmbH (im Folgenden CPS) und Kunden, sowohl in laufenden als auch künftigen Geschäftsverbindungen. Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Kunde sein Einverständnis dazu. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an und widersprechen ihnen hiermit. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen eines Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Die Angestellten der CPS sind nicht berechtigt mündliche Nebenabreden zu treffen. Abweichende Zusicherungen, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung durch den Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Datenblätter, Fotos etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die CPS von der Erfüllung geschlossener Verträge. Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder des Produktangebots behalten wir uns jederzeit auch ohne Vorankündigung vor.
2. Vertragsabschlus / Angebote / Preise / Zahlung / Zahlungsverzug
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zu unserem Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Produktbeschreibungen und andere technische Dokumentationen sind unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig. Wir behalten uns vor eine in der Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen bzw. die Leistung im Falle der Nichtverfügbarkeit des Produktes nicht zu erbringen. Sollten wir nach Vertragsabschluss feststellen dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist, so sind wir berechtigt entweder eine in Qualität und Preis vergleichbare Ware oder Dienstleistung anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Preise verstehen sich in Euro per Stück/Einheit ab Lager zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und Entsorgungskosten, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Liegt dem Preisangebot und/oder der Auftragsbestätigung ein falscher Preis aufgrund von Übertragungsfehlern zugrunde so ist die benachteiligte Partei berechtigt eine nachträgliche Preiskorrektur vorzunehmen. Lehnt die dann benachteiligte Partei diese Korrektur ab und kann zwischen den Vertragspartnern keine Einigung erzielt werden, so steht beiden Vertragspartnern ein Rücktrittsrecht zu, das schriftlich angezeigt werden muss. CPS behält sich das Recht vor die Preise entsprechend anzupassen wenn nach Abschluss des Vertrages bis zur Lieferung/Leistung Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rohstoffpreise, sonstiger Preisänderungen der Zulieferer oder Wechselkursschwankungen, eintreten, die nicht von CPS zu vertreten sind und nicht mit hinreichender Bestimmtheit vorhersehbar waren.
3. Lieferung / Lieferverzug
Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr und auf Kosten des Empfängers. Eine Transportversicherung wird von uns nicht gedeckt; die Ware ist nach den jeweiligen Bedingungen des Transportführers versichert. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Transportführer über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben. Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Spezifikationen, Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen des Kunden voraus. Höhere Gewalt und andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- und Energiemangel. Maßnahmen staatlicher Behörden sowie Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, berechtigen uns den Liefertermin entsprechend zu verschieben oder, sofern durch die vorgenannten Ereignisse die Auftragserfüllung ernsthaft in Frage gestellt oder unmöglich wird, ganz oder teilweise vom Auftrag zurück zu treten, ohne dass dem Kunden Schadenersatzansprüche entstehen. Der Kunde wird von CPS bei Eintreten vorgenannter Ereignisse baldmöglichst benachrichtigt. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart ist.
4. Zahlung / Zahlungsverzug
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort am Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist CPS berechtigt Verzugszinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen betragen 8% Punkte über dem Basiszinssatz. Kommt der Kunde mit mindestens zwei Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit CPS in Verzug werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden an CPS sofort fällig. Wir sind berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Stellt sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden heraus, dass aufgrund seiner Vermögenslage die Erfüllung seiner Vertragspflichten gefährdet ist (insbesondere bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Insolvenzverfahren Scheck-und Wechselprotesten), so ist CPS nach eigenem Ermessen berechtigt die Lieferung bis zur Vorauszahlung des Kaufpreises oder der Leistung zurückzubehalten. Der Kunde ist nicht berechtigt wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Sie darf vor voller Bezahlung ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde nur mit der Maßnahme berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufforderung auf uns übergeht. Die Forderungen des Auftragsgebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Jede Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns, ohne Verpflichtungen unsererseits. Wird die angelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so werden wir Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der vorbehaltenen Ware zu anderen Gegenständen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit die Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen Wir sind berechtigt die Vorbehaltsware bei Pflichtverletzung des Kunden zurückzunehmen.
6. Untersuchungspflicht und Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet die Ware sofort nach Eintreffen im handelsüblichen Umfang zu prüfen. Aus Qualitätsgründen oder wegen Verarbeitungsfehlern beanstandete Ware wird erst nach Rücksprache mit uns zur Rücksendung freigegeben. Die Ware gilt als genehmigt wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.
7. Beschaffenheit der Ware, Angaben und Anwendung
Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die Produktbeschreibung. Eigenschaften der Waren in Veröffentlichungen, Werbung, Prospekten, Verpackungen u.ä. stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar; es sei denn sie sind ausdrücklich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung enthalten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu prüfen, ob die Ware für die von ihm gewünschten Zwecke geeignet ist. Unsere Beratung zur Eignung, Anwendung, Verarbeitung und sonstiger Verwendung erfolgen nach bestem Wissen, gelten jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Ware auf die Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Anwendung, Verarbeitung und sonstige Verwendung der Ware erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von CPS und liegen daher im Verantwortungsbereich des Kunden. Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung von Angaben in der Produktbeschreibung verursacht werden, insbesondere wenn Einsatzbedingungen, die evtl. in der Produktbeschreibung enthalten sind, nicht eingehalten werden.
8. Gewährleistung
Für Verträge zwischen Unternehmern gilt eine generelle Gewährleistungspflicht von einem Jahr ab Lieferung. §438 Abs. 3 BGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. Von uns gelieferte Waren unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie ggf. mit weiteren Garantieversprechen der Hersteller ausgestattet sind. Wir geben neben der gesetzlichen Gewährleistung keine eigenen Garantieversprechen, es sei denn sie sind ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung enthalten und die daraus für CPS resultierenden Verpflichtungen ausdrücklich festgelegt. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Nichteinhaltung von Einsatzbedingungen in der Produktbeschreibung, unsachgemäßem Betrieb oder Einbau von nicht genehmigten Teilen entstanden sind. Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung der Waren an einen anderen als den vereinbarten Lieferort erhöhen.
9. Haftung
Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9 eingeschränkt. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere die Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von Euro 3.000.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Einschränkungen dieser Ziffer 9 gelten nicht für unsere Haftung wegen Vorsatz, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen arglistig verschwiegener Mängel, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen grober Fahrlässigkeit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Sie gilt ebenfalls nicht für den Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf eine grobfahrlässige Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
10. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich und dürfen an unsere Lieferanten weitergegeben werden.
11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Teilrichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Osterholz-Scharmbeck, auch in solchen Fällen, in denen frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für alle aus den Verträgen mit uns sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich Gerichtsstand Osterholz-Scharmbeck (Amtsgericht) und Verden (Landesgericht) vereinbart. Für alle Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.